Teilnahme von Mobilitäts- und Gesundheitseingeschränkten bei Touren
Wenn jemand mit Gehbehinderung an einer Tour teilnehmen möchte, die für ihn oder sie nicht zumutbar wäre (jeder seriöse Touranbieter wird darauf hinweisen), ist das schade, aber eben nicht möglich.
Anders sieht es aus bei Tagesausflügen, wo nur ein Programmpunkt nicht geht, wohl aber der Rest (Stadtrundgang, Kirchen- oder Museumsbesuch, Taverne, Shopping, Strand u.ä.) und der ein Gang auf einen Berggipfel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, aber die Möglichkeit des Wartens auf die Rückkehr der Gruppe zum Transportmittel besteht, kann dieser Ausflug auch mit Behinderten durchgeführt werden.
Was ein Problem ist, wenn eine nicht-behinderte Person eine Einzeltour z.B. zum Psiloritis bucht, und mit dem Hinweis, dass man vielleicht unterwegs wieder umkehren muss (aber den vollen Preis bezahlt), dann kann entweder diese Einzeltour flexibel umgestaltet werden, oder der Anbieter nimmt den Auftrag gar nicht erst an.
Ein Fall, wo eine solche Person so etwas (mit Hinweis auf einen möglichen Abbruch) bucht und, wie üblich, oft weit im Voraus bezahlt hat, dann aber der Anbieter einen Tag vor der Tour unter Forderung eines aktuellen ärztlichen Attestes die Tour absagt, ist eine grosse Enttäuschung. Hier hätte ein seriöser Anbieter schon bei der Auftragsannahme darauf hingewiesen.
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Behinderte am Strand
Vor 4 Monaten
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