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Reisen für mobilitätsbeeinträchtigte Personen - Fliegen

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TomFeise
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(@tomfeise)
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Flugreisen für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung und Betreuungsbedarf "Behinderung > Flugverkehr".
https://www.betanet.de/flugverkehr.html

Informationen mit dem Namen der Fluggesellschaft und "barrierefrei" als Suchbegriff sind:
  • www.easyjet.com/de/hilfe/boarding-und-fliegen/besondere-unterstutzung
  • www.eurowings.com/de/informieren/an-bord/barrierefrei-reisen.html
  • www.lufthansa.com/de/de/barrierefrei-reisen
  • www.ryanair.com/de/de/nutzliche-infos/service-center/haufige-fragen/Besondere-hilfeleistungen

    Diese Links entweder von der "betanet" Seite aufrufen oder kopieren und in die Adressleiste einfügen.
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TomFeise
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(@tomfeise)
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TomFeise
Beiträge: 322
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(@tomfeise)
Prominentes Mitglied
Beigetreten: Vor 1 Jahr

Von der Lufthansa für Personen mit Schwerbehindertenausweis G und Zusatz B:

 Vergünstigungen und Nachteilsausgleiche

Die notwendige Begleitperson eines Menschen mit Schwerbehinderung und dem Merkzeichen B wird

unentgeltlich befördert.

Sie wird teilweise von der Zahlung der Kurtaxe befreit.

Mehraufwendungen, die dem schwerbehinderten Menschen auf einer Urlaubsreise durch Kosten für Fahrten, Unterbringung und Verpflegung der Begleitperson entstehen, können bis zu 767 € (zusätzlich zum Pauschbetrag, Näheres unter Behinderung > Steuervorteile) als außergewöhnliche Belastung bei der Steuer angesetzt werden (EStG §§ 33, 33b Abs. 3 Satz 3, BFH-Urteil vom 4.7.2002 (III R 58/98).

Wenn die Begleitperson den Menschen mit Behinderung bei dessen Berufsausübung und auf Dienstreisen begleitet, steht sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.

Die Merkzeichentabelle gibt einen Überblick über die Nachteilsausgleiche (z.B. Parkerleichterungen bei Merkzeichen B), die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.

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