Freier Eintritt in Museen und archäologische Stätten auf Kreta
Am Samstag, 26. September, und Sonntag, 27. September 2026, ist der Eintritt in die staatlichen archäologischen Stätten, historischen Orte, Denkmäler und Museen auf Kreta kostenlos. Die Regelung gilt im Rahmen der Europäischen Tage des kulturellen Erbes und betrifft Einrichtungen, die dem griechischen Staat gehören und vom Kulturministerium verwaltet werden.
Damit können Besucher an beiden Tagen zahlreiche bedeutende Orte der kretischen Kulturgeschichte ohne Eintrittsgeld besuchen. Dazu gehören unter anderem staatlich verwaltete archäologische Museen und archäologische Stätten auf der Insel.
Europäische Tage des kulturellen Erbes
Der kostenlose Eintritt ist Teil der jährlich stattfindenden Europäischen Tage des kulturellen Erbes. Das griechische Kulturministerium veranstaltet die Europäischen Tage des kulturellen Erbes 2026 vom 25. bis 27. September.
Das diesjährige Thema lautet „Kulturerbe in Gefahr – Wiederbelebung, Widerstandsfähigkeit und Reflexion“. Im Mittelpunkt stehen unter anderem die Herausforderungen, denen das materielle und immaterielle Kulturerbe durch natürliche, gesellschaftliche und technologische Veränderungen ausgesetzt ist.
Welche Einrichtungen sind kostenlos?
Die Regelung gilt für archäologische Stätten, historische Orte, Denkmäler und Museen, die sich im Besitz des griechischen Staates befinden und vom Kulturministerium verwaltet werden.
Auf Kreta umfasst das unter anderem staatliche Einrichtungen wie das Archäologische Museum von Heraklion, das Archäologische Museum von Chania, das Archäologische Museum von Rethymno, das Archäologische Museum von Agios Nikolaos, das Archäologische Museum von Sitia, das Archäologische Museum von Kissamos sowie weitere staatlich verwaltete Museen und Sammlungen.
Auch staatlich verwaltete archäologische Stätten auf Kreta sind an diesen beiden Tagen von der Eintrittsgebühr befreit.
Gültig am 26. und 27. September 2026
Der kostenlose Eintritt gilt an beiden Tagen für alle Besucher. Die Regelung bezieht sich auf die Eintrittsgebühr und bedeutet nicht automatisch, dass jede Einrichtung zu den gleichen Uhrzeiten geöffnet ist.
Bei einzelnen Museen und archäologischen Stätten können die regulären Öffnungszeiten, Zugangsvoraussetzungen oder besondere organisatorische Regelungen weiterhin gelten.
Stand: 25. September 2026